Geschäftsordnung

Arbeitsgemeinschaft der Landesmotorsportfachverbände – Stand 03/2022

1. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Landesmotorsportfachverbände (LMFV) innerhalb des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB). Das Ziel ist die Beratung und Wahrung gemeinsamer Interessen, wobei die Wahrnehmung der Mitgliederrechte im DMSB oder anderen Organisationen durch den einzelnen LMFV unberührt bleibt.

2. Die Arbeitsgemeinschaft wird ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf Grundlage dieser Geschäftsordnung tätig.

3. Unabhängig vom Recht eines Verbandes auf Darstellung einer abweichenden Meinung wird die Auffassung der LMFV zu bestimmten Fragen durch Abstimmung gebildet und als Mehrheitsmeinung gegenüber dem DMSB oder anderen Organisationen vertreten.

4. Bei Abstimmungen hat jeder Verband die Anzahl Stimmen, die bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des DMSB gemäß § 9, Ziff. 2.3 der DMSB Satzung auf die einzelnen Landesmotorsportfachverbände als Gesamtstimmen verteilt wurden. Diese werden durch den bevollmächtigten Vertreter des LMFV ausgeübt.

5. Die Arbeitsgemeinschaft tritt bei Bedarf zusammen, mindestens aber einmal vor der jährlichen Mitgliederversammlung des DMSB und einmal im 2. Halbjahr. Anträge zur Tagesordnung kann jeder LMFV stellen.

6. Von den bevollmächtigten Vertretern der LMFV wird eine Geschäftsführung, bestehend aus drei Personen gewählt. Diese bestimmen innerhalb der Geschäftsführung einen Sprecher gegenüber dem DMSB oder anderen Organisationen. Je ein Mitglied der GF vertritt die AG in der Sportkommission Automobil und Motorrad beim DMSB. Die Festlegung der Geschäftsanschrift der Arbeitsgemeinschaft obliegt den drei Mitgliedern der Geschäftsführung. Die Mitglieder der Geschäftsführung legen den Vertreter des LMFV Sachsen als zentrale Kontaktperson fest.

7. Die Amtsperiode der gewählten Geschäftsführung entspricht der vierjährigen Legislaturperiode des DMSB-Präsidiums.

8. Ein Mitglied der Geschäftsführung ist für das Kassenwesen zuständig. Für die Arbeitsgemeinschaft wird ein Treuhandkonto eingerichtet. 

9. Die Verwaltungskosten, Bewirtungskosten, Pauschalen werden aus den jährlichen Beiträgen übernommen. Notwendige Nebenkosten werden gegen Beleg erstattet.

10. Von der Arbeitsgemeinschaft wird alljährlich die Höhe des Jahresbeitrages festgelegt. Für 2022 sind entsprechend der Anzahl der Stimmen der einzelnen LMFV gem. Punkt 4 der Geschäftsordnung pro Stimme 60,- Euro als Jahresbeitrag zu entrichten, der per Rechnung spätestens im zweiten Quartal des Jahres angefordert und sofort fällig wird.

11. Die Kasse der LMFV ist jährlich von zwei weiteren LMFV-Vertretern, die nicht Mitglied der Geschäftsführung sind, zu prüfen.

12. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung in einer ordentlich einberufenen Versammlung der Arbeitsgemeinschaft.